

„MY PLUGZIT“ VIDEO WETTBEWERB BEDINGUNGEN ENTRY
Wer kann teilnehmen:
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MEIN PLUGZIT-WETTBEWERB steht allen Kunden offen, mit Ausnahme der Mitarbeiter der PLUGZIT GmbH, ihrer unmittelbaren Familienangehörigen und aller anderen Personen, die beruflich mit dem Wettbewerb verbunden sind.
Datum und Uhrzeit der Eröffnung / Schließung:
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• MY PLUGZIT (der „Wettbewerb“) wird am Freitag, den 18. September 2020 für Beiträge geöffnet.
• MY PLUGZIT wird am Freitag, den 29. Januar 2021 für Einträge geschlossen.
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Gewinnerauswahl & Kontakt:
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• Die Überprüfung und Entscheidung erfolgt innerhalb eines (1) Monats nach dem Abschlussdatum.
• Vorbehaltlich der Berechtigung und der Einhaltung aller geltenden Geschäftsbedingungen ist der Gewinner der Teilnehmer, dessen Verwendung von PLUGZIT-Videos die besten kreativen, erzählerischen und Spezialeffekte bietet. Die Videos mit den meisten Likes und Shares auf ihrem Social-Media-Konto werden gewichtet.
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Teilnahmebedingungen und Eintrittskosten:
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· Online - Teilnehmer laden ihr bearbeitetes Video auf ihr Social Media-Konto, Facebook, Twitter, Instagram, TikTok oder YouTube hoch. Nach dem Hochladen müssen die Teilnehmer ihren Beitrag mit #myplugzit kennzeichnen
· Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Teilnehmer müssen jedoch ein Plugzit auf unserer Website www.plugzit.com erwerben
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Preis:
Es gibt einen (1) Preis im Wert von CHF 550.00 (fünfhundertfünfzig Franken), bei dem es sich um ein Virtual-Reality-Headset von Oculus Quest handelt. Der Preis kann auf Anfrage und unter besonderen Umständen nur nach alleinigem Ermessen des Richters in bar eingelöst werden.
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Geistiges Eigentum
Durch die Teilnahme am Wettbewerb und die Veröffentlichung Ihres Videos erhält die PLUGZIT GmbH das unwiderrufliche Recht, Ihre Inhalte zu verwenden, auszuschneiden, zu kopieren, einzufügen und für Marketingzwecke zu verwenden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Gewinner, das Rohmaterial an die PLUGZIT GmbH zu senden.
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Veranstalter und Preisgeber:
Plugzit GmbH, Reisbachstrasse 61, Zürich, 8008, Schweiz
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Die Entscheidung des Richters ist endgültig.
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